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Unter dem Schallschutz eines Gebäudes versteht man seine Eigenschaft, im
Freien erzeugte Geräusche gegenüber dem Hausinneren abzuschirmen und in
einem seiner Räume entstehende Geräusche nicht oder doch nur in geringer
Lautstärke in andere dringen zu lassen. Die in einem Gebäude entstehenden
Geräusche sind sehr vielfältiger Art, ebenso die Formen der Übertragung in
andere Räume. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber dem Nachbarn abschirmen soll. Um eine zweckentsprechende Nutzung der Räume zu ermöglichen, ist auch in Schulen, Krankenanstalten, Beherbergungsstätten und Schulen der Schallschutz von Bedeutung. Die baurechtlichen Anforderungen werden nach den Vorgaben der DIN 4109 geregelt. Der beschriebene Schallschutz entspricht jedoch nicht mehr mittlerer Art und Güte. Hier wird eine erhöhte akustische Qualität geschuldet. Wünscht der Bauherr aber ausdrücklich nur einen Schallschutz nach DIN 4109, so ist dieses als Abweichung von den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ schriftlich zu vereinbaren. Luftschallschutz (R´w) Trittschallschutz (L´n,w) Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen Schutz gegen Außenlärm Für den Schutz gegen Außenlärm (Verkehrslärm, Lärm von Gewerbebetrieben, etc.) sind Anforderungen an das „erforderliche bewertete Schalldämm-Maß R´w,res“ der Außenwand einschließlich Fenster, etwaiger Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen sowie des Daches (wenn bewohnt) zu erfüllen. |