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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist zum 01.02.2002 in Kraft
getreten. Mit der Einführung dieser Verordnung soll der Energiebedarf von
Gebäuden gegenüber der Wärmeschutzverordnung (WSVO bzw. WSchV) um 25 %
reduziert werden. Eingebettet ist die Verordnung in das übergeordnete Ziel
der Bundesregierung bis 2010 eine 25% CO2 Reduktion gegenüber dem Stand von
1990 zu erreichen. Der Hauptunterschied zur WSVO liegt darin, dass jetzt die Anlagentechnik mit in die Bewertung eines Gebäudes einfließt. Außerdem wird eine Primärenergiebilanz erstellt, die eine qualitative Unterscheidung der verschiedenen Energieträger ermöglicht. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit durch eine bessere Anlagentechnik einen schlechteren Dämmstandard auszugleichen, um so die Anforderungen zu erfüllen. Dies bedeutet auf der einen Seite eine größere Planungsfreiheit für den Architekten, auf der anderen Seite ist damit ein höherer Rechenaufwand für die Nachweisführung verbunden. Die Energieeinsparverordnung stützt sich maßgeblich auf die DIN 4108-6 (Berechnung des Wärmebedarfs) und die DIN 4701-10 (Bestimmung der Anlagenkennwerte). Diese beiden Normen sind die Hauptrechengrundlage der EnEV. Natürlich nehmen wir im Energieeinsparnachweis auch Rücksicht auf die DIN 4108-2 (Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz) und die DIN 4108-5 bzw. DIN 4108-3 (Dampfdiffusionsberechnung) Der Energiebedarfsausweis muss für alle neuen Gebäude (ab 30m³ umbauten Raumes), für die ein Nachweis durchgeführt wird, erstellt werden. Der Energiebedarfsausweis soll eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen. Bauherren, Käufer, Verkäufer sowie Behörden haben Einsichtsrecht. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich diverser Fördermaßnahmen, wie z.B. für ein Energiesparhaus 40 (60) mit weniger als 40 (60) kWh Primärenergieverbrauch je m² Gebäudenutzfläche und Jahr, für Blockheizkraftwerke, für Wärmepumpen, für solarthermische Anlagen, für Photovoltaik, etc. → EnEV 2002 - Download Volltext Verordnung (32 Seiten - pdf-Format) Volltext der EnEV wie sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurde am 21.11.01. (Quelle: dena, Berlin) |